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InfoWelche Schritte sind für Sie erforderlich, um eine logopädische Behandlung zu erhalten? - Sie brauchen eine logopädische Verordnung eines Arztes,damit die Krankenkasse, bis auf eine geringe Zuzahlung bei Erwachsenen, die Therapiekosten übernimmt.
- Die Behandlung findet in der Praxis und bei Bedarf als Hausbesuch statt (Umkreis von ca. 20 km).
- Die Therapie findet einzeln und in Kleingruppen regelmäßig wöchentlich statt.
- Die Verordnung darf bei Therapiebeginn nicht älter als 14 Tage sein
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Mobile TherapieHausbesuche Ist es Ihnen oder Ihrem Angehörigen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich in die Praxis zu kommen, dann führen wir - nach entsprechender ärztlicher Verordnung - die Therapie auch gerne ca. im Umkreis von 20 Kilometer bei Ihnen zuhause durch. Eine Behandlung außerhalb der Praxisräume ist nur dann zulässig, wenn ein Hausbesuch verordnet wurde. Behandlung von Kinder und Jugendlichen in Fördereinrichtung Ohne Verordnung eines Hausbesuches ist die Behandlung jetzt außerhalb der Praxis des Therapeuten unter bestimmten Umständen für Kinder und Jugendliche möglich, die ganztags in einer Tageseinrichtung untergebracht sind. Bedingungen Auszug aus der Heilmittel-Richtlinie in der Fassung vom 20. Januar 2011/19. Mai 2011, § 11 Ort der Leistungserbringung (§ 11 Abs. 2) 2Die Behandlung in einer Einrichtung (z. B. tagesstrukturierende Fördereinrichtung) allein ist keine ausreichende Begründung für die Verordnung eines Hausbesuchs. 3Ohne Verordnung eines Hausbesuchs ist die Behandlung außerhalb der Praxis des Therapeuten oder der Therapeutin ausnahmsweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, ggf. darüber hinaus bis zum Abschluss der bereits begonnenen schulischen Ausbildung möglich, die ganztägig in einer auf deren Förderung ausgerichteten Tageseinrichtung untergebracht sind, soweit § 6 Absatz 2 dem nicht entgegensteht. 4Voraussetzung ist, dass sich aus der ärztlichen Begründung eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen sowie der Beeinträchtigungen der Aktivitäten ergibt und die Tageseinrichtung auf die Förderung dieses Personenkreises ausgerichtet ist und die Behandlung in diesen Einrichtungen durchgeführt wird. Regelkindergarten Die Behandlung in Kindergärten ist bei Integrationskindern in entsprechenden Integrationsgruppen möglich, die ganztags dort untergebracht sind. Die Gesetzeslage gibt uns(s.oben) hier keinerlei Spielraum. Wir bitten Sie um ihr Verständnis, dass wir nicht gegen geltendes Recht verstoßen wollen und Therapien im Kindergarten nur unter diesen Voraussetzungen stattfinden können.
Allgemeine GeschäftsbedingungenAGB Privatpatientenvertrag Die Behandlung erfolgt durch eine staatlich geprüfte Logopädin. Der Vertrag über eine logopädische Behandlung ist ein Dienstvertrag. Das Vertragsverhältnis beginnt ab dem Tag der Unterzeichnung beider Vertragspartner und endet bei einer Behandlungsunterbrechung von mehr als 8 Wochen oder bei Beendigung der Behandlung. Abrechenbar sind die vom Arzt verordneten und vom Behandler geleistete Behandlungseinheiten innerhalb der Vertragslaufzeit. Da eine gesetzliche Gebührenordnung für logopädische Leistungen nicht existiert und auch die für Ärzte geltende Gebührenordnung keine Anwendung findet, wird bei privater Behandlung die Höhe der Vergütung durch die hierfür getroffene Vereinbarung zwischen Logopäden und Patienten bestimmt; mangels einer solchen Vereinbarung ist die übliche Vereinbarung als vereinbart anzusehen. (§ 612 BGB). Die Gebührensätze dieses Vertrages gründen auf dem 1,6-fachen Satz der Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenkassen. Bei privater Behandlung kann also die Höhe der Vergütung für logopädische Leistungen unter Berücksichtigung der fachlichen Qualifikation des Logopäden sowie der Art des Umfangs und der Dauer der Behandlung – individuell vereinbart werden. Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang ob und in welcher Form der Privatpatient einen Erstattungsanspruch gegen ein Krankenversicherungsunternehmen und/oder Beihilfestelle oder sonstigen Kostenträgern besitzt. Die Höhe etwaiger Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt des Krankenversicherungsvertrages bzw. nach den individuellen Verhältnissen (z. B. Familienstand) die für die Höhe der Beihilfe maßgebend sind. Auch wenn Krankenversicherungsunternehmen bzw. Beihilfestellen im Wege der Verwaltungsordnung für die die Angemessenheit der Vergütung für logopädische Leistungen Höchstsätze festgelegt haben, berühren diese jedoch nicht das private Rechtsverhältnis und somit die Vereinbarungen über die Höhe der Vergütung zwischen Logopädin und Patienten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die gültigen beihilfefähigen Höchstbeträge für eine logopädische Behandlung nicht immer mit den ortsüblichen Sätzen übereinstimmen. Bei individuell vereinbarter Vergütungshöhe – aber auch im Fall der Abrechnung nach der üblichen Vergütung – muss der privat versicherte bzw. beihilfeberechtigte Patient damit rechnen, dass er seine Aufwendungen nicht voll erstattet erhält. Die Vergütung ist – unabhängig vom Erstattungszeitpunkt durch die jeweilige Erstattungsstelle – nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges wird für weitere Zahlungsaufforderungen/Mahnungen eine vom Patienten zu zahlende Bearbeitungsgebühr von 5,- € vereinbart.
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